Planfeststellungsbehörde
Die Planfeststellungsbehörde ist als eigenständige Behörde im Landesbetrieb Mobilität angesiedelt. Sie ist verantwortlich für die straßenrechtlichen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren in ganz Rheinland-Pfalz. Außerdem ist sie Anhörungsbehörde.
Was ist Planfeststellung?
Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen dürfen grundsätzlich nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Die Planfeststellung ist das übliche Baugenehmigungsverfahren für den Straßenbau.Lesen Sie weiter
Das Anhörungsverfahren
Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf des Anhörungsverfahrens.Lesen Sie weiter
Rechtswirkungen der Planoffenlegung
Werden die Planunterlagen im Rahmen des Anhörungsverfahrens offengelegt, hat dies unter anderem rechtliche Auswirkungen.Lesen Sie weiter
Anschriften
Hier finden Sie die Anschriften der Gerichte, die Klagen gegen straßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz verhandeln.Lesen Sie weiter


