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Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
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Planfeststellungsbehörde

Die Planfeststellungsbehörde ist als eigenständige Behörde im Landesbetrieb Mobilität angesiedelt. Sie ist verantwortlich für die straßenrechtlichen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren in ganz Rheinland-Pfalz. Außerdem ist sie Anhörungsbehörde.


Was ist Planfeststellung?

Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen dürfen grundsätzlich nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Die Planfeststellung ist das übliche Baugenehmigungsverfahren für den Straßenbau.

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Das Anhörungsverfahren

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf des Anhörungsverfahrens.

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Rechtswirkungen der Planoffenlegung

Werden die Planunterlagen im Rahmen des Anhörungsverfahrens offengelegt, hat dies unter anderem rechtliche Auswirkungen.

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Anschriften

Hier finden Sie die Anschriften der Gerichte, die Klagen gegen straßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz verhandeln.

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Ansprechpartner

Leiter der Planfeststellungsbehörde
Dr. Markus Rieder
markus.rieder (at) lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1231

Leiter Planfeststellungsverfahren
Dr. Markus Rieder
markus.rieder (at) lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1231

Leiter Anhörung
Stefan Woitschützke
stefan.Woitschuetzke (at) lbm.rlp.de
Tel.: 0261/3029-1662

Aktuelle Verfahren

Informationen zu aktuellen Planfeststellungsverfahren

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FAQ

Informationen von A wie Anwaltszwang bis U wie Umweltverträglichkeits-
prüfung


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